Freiwillige Feuerwehr Rinteln - Ortsfeuerwehr Volksen

Ausrüstung

Unser Feuerwehrgerätehaus

Unser TSF. Übergabe 1994

Die TS 8/8, Baujahr 2002

Die TS im Wandel der Zeit

Atemschutzgeräte

vor ca. 20 Jahren wurde unsere Wehr mit 4 Atemschutzgeräten ausgestattet. Hinzu kamen noch weitere 4 Pressluftflaschen und 4 Ersatzmasken, damit im Ernstfall auch mehr als 4 Geräteträger eingesetzt werden können. Somit war es möglich, die eingesetzten Kameraden vor giftigen Dämpfen im Einsatz zu schützen.

im Übungseinsatz

Schon wieder ein Tipp

Hof und Scheunenfeste, gilt auch für andere Gebäude!

Für einmalig stattfindende Scheunenfeste gelten in Niedersachsen seit April 2005 neue, erleichterte Vorschriften. Wir werden immer wieder gefragt, ob und für welche Fälle besondere Genehmigungen durch Behörden erforderlich sind. Hier eine vereinfachte Übersicht über die neuen Regeln:

Bei einer Besucherkapazität 1. bis 200 Personen: die Niedersächsische Versammlungsstätten-Verordnung findet keine Anwendung die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann die Veranstaltung ohne Auflagen "dulden" ein Anspruch auf Duldung besteht jedoch nichtkeine Anzeige- oder Genehmigungspflicht

2. mehr als 200 Personen bis 400 Personen: die Niedersächsische Versammlungsstätten-Verordnung findet Anwendung Ausnahmegenehmigung mit eingeschränkten Anforderungen durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erforderlich kein Baugenehmigungsverfahren

3. über 400 Personen: regelrechtes Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Beachten Sie bitte, dass Einschränkungen wegen der Flächengröße möglich sind. Jeder Einzelfall ist anders gelagert. Fragen Sie Ihren Brandschutzprüfer beim Landkreis oder rufen Sie uns unter 0511-362 2000 an. Wenn Sie ein Scheunen- oder Hoffest planen, sollten Sie aber auf jeden Fall Ihren VGH-Fachmann informieren! Wir bedanken uns bei der VGH Hannover für die freundliche Überlassung dieser Information